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Silberpreis
Anlagemünzen sind gemäß Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Seit 1998 können Münzen wieder von der Umsatzsteuer befreit werden. Die Umsatzsteuer Befreiung gilt nur für Münzen die folgende Kriterien erfüllen:
° Anlagemünzen müssen nach 1800 geprägt sein
° Silber und Gold Anlagemünzen müssen eine Feinheitsgehalt von 900/1000 haben
° Sollten Gesetzliches Zahlungsmittel sein
Eine Liste wird Jährlich herausgebracht (Amtsblatt EU) und informiert welche Anlagemünzen die Kriterien erfüllen. Gemäß §25c UStG sind alle Anlagemünzen die diese Anforderungen erfüllen in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit. Platinmünzen und Paladiummünzen sind jedoch von dieser Reglung ausgeschlossen. Für Platinmünzen und Paladiummünzen muss Umsatzsteuer bezahlt werden.